• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Die Gesetzesnovellen zum Umstieg auf eine „ Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ für aus der Ukraine Vertriebene wurde am 13. Juni 2024 im Nationalrat beschlossen und wird voraussichtlich mit 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

Voraussetzungen für den Umstieg sind u. a.:

  • 12 Monate sozialversicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung bzw. selbständige Erwerbstätigkeit nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) während der letzten 24 Monate
  • ortsübliche Unterkunft, umfassende Krankenversicherung, ausreichendes Einkommen zur Selbsterhaltungsfähigkeit (d. h. alle allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz)
  • Deutschkenntnisse auf A1-Niveau bzw. Erfüllung der Voraussetzungen des Moduls 1 oder 2 der Integrationsvereinbarung

Bei Erfüllung des Modul 1 der Integrationsvereinbarung (Deutschkenntnisse auf A2-Niveau oder ausländischer Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife oder einem Abschluss in einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht) soll die „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ auf drei Jahre erteilt werden.

Der Aufenthalt mit dem Vertriebenenstatus soll auch als Niederlassung zählen und dadurch für den „Daueraufenthalt - EU“ und für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft anrechenbar sein.

Beschluss des Nationalrates des Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Ausbildungspflichtgesetz geändert werden

Parlamentskorrespondenz, 13. Juni 2024

Informationen zum Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus, Bundesministerium für Inneres

Informationen auf Ukrainisch und Russisch


Die EU-Kommission plant, den Vertriebenenstatus um ein weiteres Jahr bis 4. März 2026 zu verlängern.

Pressemitteilung der EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, 11. Juni 2024