• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wird bis 4. März 2025 verlängert. Betroffene bekommen automatisch den neuen Ausweis für Vertriebene, auch „Blaue Karte“ genannt, per Post zugeschickt.

In diesem Zusammenhang wurden auch andere – vor allem sozialrechtliche – Bestimmungen angepasst:

  • Die Krankenversicherung für Vertriebene wird auch bis zum 4. März 2025 verlängert (diese war bis Ende Dezember 2023 befristet).
  • Der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene werden auch bis zum 4. März 2025 verlängert (diese sind derzeit bis 4. März 2024  befristet).
  • Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag auch für das Sommersemester 2024 erlassen (ein Verordnungsentwurf befand sich bis vor Kurzem in Begutachtung).