Aktuelles
Die Europäische Kommission möchte den Status für Vertriebene aus der Ukraine verlängern. Derzeit ist der vorübergehende Schutz bis März 2024 befristet und soll nunmehr bis zum 3. März 2025 verlängert werden.
Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb eine Verlängerung notwendig und angemessen ist, denn in der derzeitigen instabilen Lage sind die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr der Menschen, die vorübergehenden Schutz in der EU genießen, noch nicht gegeben.
Der Vorschlag der Kommission muss nunmehr vom Europäischen Rat angenommen werden.
Pressemitteilung, Europäische Kommission, 19. September 2023 mit Link zum Durchführungsbeschluss des Rates zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes