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Aktuelles

Der deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen.

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Mit einer Gehaltsschwelle wird sichergestellt, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben. Wer die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss auch weiterhin seinen Berufsabschluss anerkennen lassen. Damit das Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verzögert, wird die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geschaffen.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Gleichzeitig werden weitere Hürden für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesenkt. So soll die sogenannte Westbalkan-Regelung entfristet und das Kontingent verdoppelt werden. Damit dürfen künftig jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland zuwandern. Sie können für jede Beschäftigung nach Deutschland einreisen ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen.

AsylbewerberInnen, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind sowie unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, können ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung angenommen