• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

In Deutschland haben die Gesundheitsminister der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit beschlossen, die Berufsqualifikationen in Gesundheitsberufen von Vertriebenen aus der Ukraine schneller anzuerkennen:

  • Die Länder werden im Rahmen des geltenden Rechts geflüchteten Ärztinnen und Ärzten aus der Ukraine zügig die Berufserlaubnis erteilen. Unterbrochene ärztliche Ausbildungen sollen schnellstmöglich fortgesetzt werden können. Hierfür prüft der Bund notwendige rechtliche Änderung der Approbationsordnung für Ärzte bzw. der Bundesärzteordnung.
  • Für die Berufsgruppe der ukrainischen Pflegefachkräfte sollen Möglichkeiten für eine zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland geschaffen werden. Bereits nach geltender Rechtslage können ukrainische Pflegekräfte auch ohne Anerkennung oder beschränkte Tätigkeitserlaubnis entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten die Durchführung von Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen.

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz