• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Am 21. März 2022 wurde im Amtsblatt der Republik Italien veröffentlicht (Artikel 34), dass ukrainischen StaatsbürgerInnen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine lebten, vorübergehend bis 4. März 2023 ihre Berufsqualifikation im Gesundheitswesen ausüben dürfen. Eine formale Anerkennung ist hierfür nicht notwendig.

Gazetta Ufficiale, 21. März 2022