Aktuelles
Die derzeit geltenden berufsrechtlichen Sonderbestimmungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie laufen Ende 2021 aus.
Aufgrund der angespannten Personal- und Ausbildungssituation ist zu befürchten, dass nicht sichergestellt werden kann, dass alle Personen mit ausländischem Ausbildungsabschluss bis Jahresende die Möglichkeit hatten, ihre im Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Auflagen im Hinblick auf ergänzende Ausgleichsmaßnahmen zu absolvieren und sich anschließend in das Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen.
Damit diese nicht mit 1. Jänner 2022 ihre Berechtigung verlieren und dem Gesundheits- und Pflegebereich nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht daher für diese Personengruppe der Bedarf an einer letztmaligen Verlängerung der Frist um sechs Monate.
Ein diesbezüglicher gesetzlicher Antrag wurde am 18. November 2021 von den beiden Regierungsparteien im Nationalrat eingebracht und es ist damit zu rechnen, dass dieser im Laufe des Dezember beschlossen wird.