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  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
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Aktuelles

Deutschland und Schweiz haben ein Abkommen zur vereinfachten gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen in der dualen Berufsausbildung vereinbart. Dieses ist mit 1. September 2021 in Kraft getreten.

Das neue Verfahren zur Anerkennung ersetzt die individuelle Prüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit. Berufliche Abschlüsse müssen zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten befähigen. Statt des individuellen Vergleichs erfolgt ein Vergleich anhand des Berufsbildes. Einzelne vergleichbare Berufsabschlüsse werden daher nicht mehr im Abkommen aufgelistet.

Ziel ist, Fachkräften mit entsprechenden Qualifikationen die Berufsausübung aber auch die Weiterbildung im jeweils anderen Land zu erleichtern und die grenzüberschreitende Mobilität zu erhöhen.

Gesetz zum Deutsch-Schweizer Abkommen