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Aktuelles

Seit Herbst 2020 gab es mehrere parlamentarische Beantwortungen der beiden Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Wolfgang Mückstein, in denen auch Fragestellungen zu ausländischem Gesundheitspersonal und zu Anerkennung bzw. Nostrifikation behandelt wurden.

Mit Stichtag 17. März 2021 waren insgesamt 18.297 Gesundheits- und Krankenpflegepersonen gemäß GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft im österreichischen Gesundheitsberuferegister registriert:

  • 11.241 davon sind Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP),
  • 496 PflegefachassistentInnen (PFA) und
  • 6.560 PflegeassistentInnen (PA).

Mit Stichtag 21. Oktober 2020 waren insgesamt 157.239 Personen in den drei Pflegeberufen registriert:

  • 102.210 Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP),
  • 1.966 PflegefachassistentInnen (PFA) und
  • 53.083 PflegeassistentInnen (PA).

Davon waren 16.094 Personen mit einem Anerkennungs- oder Nostrifikationsbescheid registriert:

  • 13.015 Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP),
  • 249 PflegefachassistentInnen (PFA) und
  • 2.830 PflegeassistentInnen (PA).

D. h. ca. 10 % aller Berufsberechtigten gemäß dem GuKG sind im Ausland ausgebildete Fachkräfte, die in Österreich ein Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Im Bereich der Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und der PflegefachassistentInnen ist der Anteil mit jeweils fast 13 % noch höher.

Die Anzahl der registrierten Personen ist derzeit jedoch nicht deckungsgleich mit der tatsächlichen Beschäftigtenzahl in diesem Bereich, da bedingt durch die COVID-19-Pandemie eine vorläufige Beschäftigung ohne Registrierung noch bis Ende 2021 möglich ist.

Im Februar 2021 wurde der Ergebnisbericht Taskforce Pflege veröffentlicht. Ziel der Taskforce Pflege war es einen konkreten strategischen Plan mit Empfehlungen in unterschiedlichen Handlungsfeldern auszuarbeiten. Die Steuerungsgruppe setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Finanzen, Grüner Klub, Klub der ÖVP, Ländervertretungen, Städtebund, Gemeindebund, Seniorenrat, Österreichischer Behindertenrat sowie Vertretungen von Trägerorganisationen und dem WIFO.

Im Endbericht der Taskforce Pflege wird empfohlen, dass ausländischem Personal der Berufseinstieg generell erleichtert werden soll. Dies bezieht sich sowohl auf Erstausbildung, Nostrifikation und Anerkennung.

AnerkennungswerberInnen mit einem EU/EWR-Qualifikationsnachweis können in der Zeit, in der sie die vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für eine Anerkennung in der allgemeinen Krankenpflege durchführen, bereits nach geltender Rechtslage innerhalb von zwei Jahren ab Erlassung des Anerkennungsbescheides in der Pflegeassistenz vorläufig tätig werden.

Für Personen mit nicht-EU/EWR-Qualifikationsnachweisen ist dies – bedingt durch eine Novelle des GuGK - seit 2020 nicht mehr möglich!

Ob bzw. inwiefern diese Möglichkeit Nostrifikantinnen und Nostrifikanten in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege wieder eingeräumt werden soll, ist laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein aktuell Gegenstand von Diskussionen und bedürfte in Folge wieder einer legistischen Umsetzung.