• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Aufgrund des derzeitigen Personalengpasses in Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie wird dringend Gesundheits- und Krankenpflege- (Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz) und MTD-Personal (z. B. PhysiotherapeutInnen, RadiologietechnologInnen, Biomedizinische AnalytikerInnen) gesucht. Aus diesem Grund wurden im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und im MTD-Gesetz Möglichkeiten der vorläufigen Beschäftigung geschaffen.

Für die Dauer dieser Pandemie dürfen Personen mit einem im Ausland erworbenen Qualifikationsnachweis beschäftigt werden, wenn sie über

  • einen Anerkennungsbescheid des Gesundheitsministeriums (EWR-Ausbildungen) oder
  • einem Nostrifikationsbescheid eines Amtes der Landesregierung oder Fachhochschule (Ausbildungen aus einem Drittstaat)

verfügen.

Ausgleichsmaßnahmen oder Ergänzungsausbildungen müssen noch nicht absolviert worden sein.

Die bisherige Befristung dieser Regelung bis 31. März wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Informationsblatt