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Aktuelles

Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) können über die Westbalkanregelung eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen. Bei reglementierten Berufen muss eine Anerkennung bzw. Erlaubnis hierfür nachgewiesen werden.

Entscheidend ist ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem/r Arbeitgeber/in. Außerdem muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmen. Die Regelung, die seit Anfang 2016 gilt, wurde nunmehr bis Ende 2023 verlängert.

Die bisherigen Forschungsergebnisse zeigen, dass es unter den Personen, die über diese Regelung nach Deutschland kamen, ein breites Spektrum an Qualifikationsniveaus gibt. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten war auf Fachkraftniveau oder einem höheren Tätigkeitsniveau tätig.

Bei rund 56 % der Beschäftigten entsprachen die mitgebrachten Qualifikationen dem Anforderungsniveau der in Deutschland ausgeübten Tätigkeit, in 29 % der Fälle übertraf das Anforderungsniveau der Tätigkeit die formale Qualifikation, in 15 % der Fälle war es geringer.

Download: Hohe Nachfrage und gute Arbeitsmarktintegration (IAB-Kurzbericht)