• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) hat seine Förderung zur Berufsanerkennung erweitert und die Förderrichtlinie dementsprechend adaptiert. Diese umfasst die Refundierung von Kosten:

  1. im Rahmen der Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen
  2. sowie von Sprachprüfungsgebühren zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
  • für die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufs
  • für die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs
  • für die Ausübung des Apothekerberufs in Österreich

Folgende Neuerungen gelten laut Förderrichtlinie ab sofort:

  • Erhöhung der Förderung auf bis zu € 1.000,00 pro Person (bisher € 500,00) für die Refundierung von tatsächlich entstandenen Kosten:
    • Anerkennung von Qualifikationen
      Kosten für die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
      Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
      Verwaltungsabgaben
    • Bewertung von Qualifikationen
      Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
      Kosten für Bewertungsgutachten
  • Erweiterung des Fördergegenstandes um Refundierungen von Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, die ab 21.05.2020 bei folgenden Institutionen angefallen sind:
    • Österreichische Ärztekammer
    • Österreichische Zahnärztekammer
    • Österreichische Apothekerkammer

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