Aktuelles
Der steirische Landtag beschloss am 7. April 2020 eine Änderung des Steirischen Sozialbetreuungsberufegesetzes. Personen, deren Ausbildung im Ausland bescheidmäßig anerkannt wurde, die aber die vorgeschriebenen Eignungsprüfungen noch nicht absolviert haben, dürfen während der Covic-19-Pandemie in Sozialbetreuungsberufen beschäftigt werden.
COVID-19-Sammelgesetz, Steiermark