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  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Das Integrationsgesetz ist derzeit durch unterschiedliche Anforderungen, Voraussetzungen und Zuständigkeiten hinsichtlich von Deutschintegrationskursen geprägt. Eine Weiterentwicklung müsste wieder den Förderansatz in den Vordergrund rücken. Integrationsmaßnahmen dürfen nicht in Verbindung mit dem Ausschluss von Rechten und sozialen Leistungen gebracht werden.

Mit dem Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) wurden bereits das Recht auf Bewertung von schulischen und akademischen Bildungsabschlüssen, die Etablierung des Anerkennungsportals und der Beratungsstellen (Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen – AST) als erste wichtige Schritte umgesetzt. Eine Weiterentwicklung sollte unter anderem die Angleichung der Verfahren für EWR- und Drittstaatsausbildungen bringen aber auch verstärkt einschlägige Berufserfahrung berücksichtigen.

Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des österreichischen Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes

Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des österreichischen Integrationsgesetzes