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Aktuelles

Im August 2018 wurde in der Schweiz das zweite Paket mit entsprechenden Anpassungen der Verordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz genehmigt. Dieses soll mit  1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, im Speziellen von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommen Personen soll durch positive Anreize und mit geeigneten Maßnahmen verstärkt werden. So soll unter anderem der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erleichtert werden.

Die Integrationspauschale (diese wird vom Bund den Kantonen zur Verfügung gestellt) pro Flüchtling wird von CHF 6.000,-- auf CHF 18.000,-- verdreifacht. Diese soll verschiedene Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration finanzieren. Andererseits verspricht man sich, dass durch die verstärkte Arbeitsmarktintegration Sozialhilfe eingespart wird und Steuern eingenommen werden. Nach zwölf Jahren sollen sich die zusätzlichen Kosten amortisiert haben.

Bund und Kantone haben sich auf fünf Wirkungsziele der Integrationsagenda geeignet:

  1. Alle Flüchtlinge und vorläufig aufgenommen Personen (FL/VA) erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprachstand. Drei Jahre nach Einreise verfügen alle mindestens über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags (mind. A1).
  2.  80% der Kinder aus dem Asylbereich, die im Alter von 0-4 Jahren in die Schweiz kommen, können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.
  3. Zwei Drittel aller FL/VA im Alter von 16-25 Jahren befinden sich fünf Jahre nach der Einreise in einer postobligatorischen Ausbildung.
  4. Die Hälfte aller erwachsenen FL/VA ist sieben Jahre nach der Einreise nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
  5. Alle FL/VA sind sieben Jahre nach der Einreise vertraut mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten und haben Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.

In Bezug auf die Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit ist für alle FL/VA im Alter von 16 bis 49 Jahren eine vertiefte Potenzialabklärung vorgesehen. Gestützt darauf, werden sie zielgerichtet geeigneten Integrationsfördermaßnahmen zugeteilt.

Generell stellt eine interdisziplinäre Fachstelle für alle FL/VA während des ganzen Erstintegrationsprozesses eine individuelle, professionelle Beratung und Begleitung sicher.

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