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Aktuelles

Das Statistische Bundesamt (Deutschland) hat die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für das Berichtsjahr 2016 veröffentlicht. Demnach meldeten die zuständigen Stellen seit Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt 86.514 Neuanträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, davon 23.028 Neuanträge für das Jahr 2016.

Die Anerkennungsverfahren zu Berufen in Länderzuständigkeit, zum Beispiel Lehrerin und Lehrer sowie Ingenieurin und Ingenieur, sind darin nicht erfasst. Dementsprechend liegt die Gesamtmenge der Anerkennungsverfahren in Deutschland deutlich höher. 

Besonderes Interesse an einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bestand 2016, wie auch bereits in den Jahren zuvor, im Bereich der reglementierten Berufe des Bundes: 74,9 Prozent der Neuanträge bezogen sich darauf. Bei diesen Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für eine Berufsausübung in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Ärztin und Arzt oder Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger.

25,1 Prozent der Neuanträge betrafen die nicht reglementierten Berufe. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Bedingung für eine Berufsausübung, sie kann jedoch die Chancen auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung oder einen beruflichen Aufstieg erhöhen. Zudem ist sie Voraussetzung für den Zugang zu Meisterfortbildungen.

Ein Großteil der Neuanträge entfiel, wie in den Jahren zuvor, auf Referenzberufe im Gesundheitsbereich: Medizinische und nicht medizinische Gesundheitsberufe umfassten gut drei Viertel der gestellten Anträge, darunter besonders häufig Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger sowie Ärztin und Arzt.

Am häufigsten hatten die Antragstellenden ihre berufliche Qualifikation in Rumänien, Polen oder Bosnien und Herzegowina erworben. An vierter und fünfter Stelle folgte Syrien sowie Serbien. Bei den zuletzt genannten hat sich die Menge der Neuanträge im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt (Serbien) beziehungsweise verdreifacht (Syrien). Erstmals wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes mit 54,2 Prozent über die Hälfte der Neuanträge zu Abschlüssen gestellt, die die Antragstellenden in einem Drittstaat erworben hatten. 45,7 Prozent entfielen auf Abschlüsse aus der EU, dem EWR beziehungsweise der Schweiz.

In 66,4 Prozent der beschiedenen Verfahren wurde eine volle und in 10,1 Prozent eine teilweise Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf erteilt. Bei 20,2 Prozent der Verfahren erging ein Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, die zum 31.12.2016 noch nicht abschließend absolviert war. Der Anteil an Bescheiden über keine Gleichwertigkeit lag bei 3,4 Prozent.

Im Gegensatz zu Österreich wird in Deutschland grundsätzlich bei der Anerkennung nicht zwischen Ausbildungen aus einem Drittstaat bzw. aus einem EU-Land unterschieden.

Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes (2016)

Überblick zu den Ergebnissen von Anerkennungsanträgen aufgeteilt nach Berufsgruppen, Berufen, Regionen/Ländern und die Quote der vollen Gleichwertigkeit wird speziell für einzelne Berufe und Länder dargestellt.