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Aktuelles

Die Europäische Union arbeitet an einer Reform der Regelungen über die Entsendung von ArbeitnehmerInnen. Zuletzt hat der Beschäftigungsausschuss Mitte Oktober seine Position verabschiedet. 

Die Entsendung von ArbeitnehmerInnen ist eine spezifische Form der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften, die für den freien Dienstleistungsverkehr, einem der Eckpfeiler des Binnenmarkts, sehr wichtig ist. Unternehmen können in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen erbringen, ohne sich dort auch niederlassen zu müssen. 

Entsandte ArbeitnehmerInnen sind rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt und werden von ihren ArbeitgeberInnen für einen begrenzten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat zur Erbringung einer Dienstleistung geschickt. Entsandte ArbeitnehmerInnen werden nicht in den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes integriert und bleiben weiterhin dem System der sozialen Sicherheit des Herkunftslandes angeschlossen.

Neben rein wirtschaftlichen Gründen werden Entsendungen auch genutzt, um Fachkräftemangel zu beheben und den Bedarf an hochqualifiziertem Personal zu decken.

Da ArbeitgeberInnen bisher nur an die Mindestlohnsätze des Aufnahmelandes gebunden sind, verdienen entsandte ArbeitnehmerInnen für die gleiche Arbeit sehr oft um einiges weniger als lokale Arbeitskräfte.

Ein Hauptpunkt der Reform wäre, dass für entsandte ArbeitgeberInnen  dieselben Vergütungsvorschriften wie für lokale Arbeitskräfte, inklusive Prämien oder Zulagen (so wie sie in Rechtsvorschriften oder Kollektivverträgen festgelegt sind) gelten sollen. Neben fairen Entlohnungsbedingungen soll ein angemessener sozialer Schutz für entsandte ArbeitgeberInnen sichergestellt und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für alle DienstleistungserbringerInnen gewährleistet werden.

Presseaussendung und weiterführende Informationen des Europäischen Parlaments