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Aktuelles

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat vor Kurzem  eine parlamentarische Anfrage betreffend der Förderungen für die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) in Bezug auf das Jahr 2015 beantwortet.

Festgehalten wird, dass die Anlaufstellen (ASTen) nunmehr als Beratungsstellen gemäß § 5 Anerkennungs- und Bewertungsgesetz weiter geführt werden.

In Bezug auf die arbeitsmarktpolitischen und anerkennungsfördernden Ergebnisse wird auf die Evaluierung durch L&R Sozialforschung und dem ÖIF-Forschungsbericht "Anerkennung von Qualifikationen" verwiesen.

Parlamentarische Beantwortung